Abzugsfähige Kosten

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Abzugsfähige Kosten

 

Abgezogen werden können vom Einkommen noch die folgenden Aufwendungen:

 

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Rentenzahlungen und

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Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der eigen genutzten Wohnung

 

Weitere Vergünstigungen (in Deutschland bekannt als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung) werden in Portugal direkt von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen. Hier finden Sie weitere Ausführungen unter der Rubrik Steuerabzüge.

 

 

1. Rentenzahlungen

 

Rentenzahlungen aufgrund gerichtlichen Urteils oder eines gerichtlichen Vergleiches können in voller Höhe vom Einkommen abgezogen werden. Hierunter fallen insbesondere Unterhaltszahlungen an Kinder.

 

 

2. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der eigen genutzten Wohnung

 

10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten können einmalig im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung vom Einkommen abgezogen werden. Es gibt aber (leider) hier Höchstbeträge:

 

2001

1.521,33 €

2002

 

2003

 

 

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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13

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