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Abzugsfähige Kosten
Abgezogen werden können vom Einkommen noch die folgenden Aufwendungen:
Weitere Vergünstigungen (in Deutschland bekannt als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung) werden in Portugal direkt von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen. Hier finden Sie weitere Ausführungen unter der Rubrik Steuerabzüge.
1. Rentenzahlungen
Rentenzahlungen aufgrund gerichtlichen Urteils oder eines gerichtlichen Vergleiches können in voller Höhe vom Einkommen abgezogen werden. Hierunter fallen insbesondere Unterhaltszahlungen an Kinder.
2. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der eigen genutzten Wohnung
10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten können einmalig im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung vom Einkommen abgezogen werden. Es gibt aber (leider) hier Höchstbeträge:
Seit dem 03.10.2004 sind
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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13 In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften keine Gewähr übernehmen kann. Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.
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