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Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
Steuerpflichtig in Portugal sind alle Einzelpersonen, die a) im portugiesischen Hoheitsgebiet ihren Wohnsitz haben (unbeschränkte Steuerpflicht) oder b) aus portugiesischem Hoheitsgebiet Einnahmen beziehen, wenn sie dort nicht ihren Wohnsitz haben (beschränkte Steuerpflicht). Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle Einkünfte, unabhängig davon, ob sie aus dem Inland oder dem Ausland bezogen werden. Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen nur die im portugiesischen Hoheitsgebiet bezogenen Einkünfte.
Definition Wohnsitz Es werden als wohnhaft im portugiesischem Hoheitsgebiet angesehen a) Personen, die sich in Portugal mehr als 183 Tage ununterbrochen oder mit Unterbrechungen aufgehalten haben. b) Personen, die weniger als 183 Tage in Portugal leben, aber am 31. Dezember eines Jahres eindeutig zu erkennen geben, dass sie hier ihren Lebensmittelpunkt innehaben. Aufgrund der unterschiedlichsten persönlichen Verhältnisse gibt es natürlich Dutzende von Grenzfällen für die Frage, ob eine Steuerpflicht in Portugal vorliegt oder nicht. Hier ist je Einzelfall fachlicher Rat einzuholen, denn diese Sachverhalte können hier im einzelnen nicht alle angesprochen werden. Das portugiesische Steuerrecht spricht nicht von Aufenthaltsgenehmigungen, sondern von wohnen in Portugal. Für alle diejenigen Steuerpflichtigen, die in Portugal Aufenthaltsgenehmigung (=Residencia) haben, spricht jedoch in der Regel der äußere Anschein dafür, dass unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt.
Nicht automatisch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führt der Umstand, in Portugal Eigentum zu haben (z.B. eine Immobilie, einen GmbH-Anteil, einen Gewerbebetrieb, eine Yacht, ein Bankkontos). Liegen darüber hinaus die Voraussetzungen zu a) bzw. b) nicht vor, kann allenfalls beschränkte Steuerpflicht entstehen, wenn z.B. die Immobilie vermietet wird.
Steuersätze:
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 25% Veräußerungsgewinne: 25% Selbständiger Arbeit mit fester Betriebsstätte: 30%
Für Residente: Immer wieder wurde mir im Laufe der letzten Jahre von Residenten bzw. permanent in Portugal lebenden Deutschen die Frage gestellt, inwieweit die portugiesische Finanzverwaltung überhaupt in der Lage ist festzustellen, ob jemand in Portugal unbeschränkt steuerpflichtig ist oder nicht. Vor Jahren war das wohl schwierig. Das Schließen der «Steuerschlupflöcher» ist aber in den letzten Jahren seitens der Finanzverwaltung immer mehr forciert worden. Und nun muss beachtet werden, dass die Steuernummer-Ausweise ersetzt werden durch «Plastikkarten» (mit Magnetstreifen). Das Zeitalter des Computers hält also nun auch Einzug in Portugal. Hier ist es eine Frage der Zeit, wann die Finanzverwaltung kontrolliert, für welche vergebene Steuernummer eine Einkommensteuererklärung abgegeben worden ist oder nicht.
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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13 In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften keine Gewähr übernehmen kann. Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.
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