Die ESt-Erklärung

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Die Einkommensteuer-Erklärung

  

Allgemein

Liegen Einkünfte der im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Art vor, ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Hierin sind zu deklarieren alle Einkünfte sämtlicher Familienmitglieder (Ehefrau, Kinder, soweit Kinderfreibetrag berücksichtigt wird).

  

Ausnahme

In folgenden Fällen ist eine Einkommensteuererklärung nicht abzugeben:

 

bullet Es liegen nur Einkünfte vor, die dem <befreienden Steuerabzug> (Taxa Liberatória) unterliegen (z.B. Zinseinkünfte bei Banken). Ich verweise hier auf meine Ausführungen zu Punkt VII des Inhaltsverzeichnisses.
bullet Rentenbezüge von staatlichen Rentenversorgungskassen beziehen, die im Jahr unter dem nationalen Mindesteinkommen liegen (im Jahre 2002: 4.872,14 €)

  

Fristen

Liegen ausschließlich Einkünfte aus Arbeitslohn und/oder Rentenbezügen vor, ist die Einkommensteuererklärung abzugeben in der Zeit vom 1.2. bis zum 15.3. eines jeden Jahres.

Liegen Einkünfte aus den übrigen Einkunftsarten vor (der Kategorien B, E, F und G), ist die Einkommensteuererklärung abzugeben im Zeitraum vom 16.3. bis zum 30.4. eines jeden Jahres einschließlich evtl. Einkünfte aus Arbeitslohn und Rentenbezügen.

Fristverlängerungen gibt es nicht, aus welchen Gründen auch immer (einschließlich Krankheit).

 

Vordrucke

Die Einkommensteuererklärung besteht komplett aus den folgenden Vordrucken. Wollen Sie die Vordrucke downloaden, dann klicken Sie bitte den entsprechenden Link. Diese Formulardateien sind auf meinen Webseiten gespeichert via *.pdf-Dateien. Sie müssten also Acrobat-Reader auf Ihrem System installiert haben.

 

Bezeichnung Download Bemerkung
     
Modelo 3 Mod3 Der sogenannte Mantelbogen

Anlage B

AnlB

Einkünfte aus Gewerbebetrieb ohne ordnungsgemäßer Buchführung

Anlage C

AnlC

Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit ordnungsgemäßer Buchführung

Anlage D

AnlD

Sonderfall

Anlage E

AnlE

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Anlage F

AnlF

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Anlage G

AnlG

Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen

Anlage G1

AnlG1

Einkünfte aus Spekulationsgewinnen bei Aktien (weniger als 12 Monate)

Anlage H

AnlH

Steuerabzüge

Anlage I

AnlI

Sonderfall

Anlage J

AnlJ

Einkünfte aus dem Ausland

 

Je nach Struktur der persönlichen Einkommensteuererklärung sind keine und/oder mehrere Anlagen beizufügen.

Beispiel: Es liegen Einkünfte vor aus Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung, weiterhin werden Krankheitskosten geltend gemacht.

Es sind einzureichen die Anlagen B, F und H.

 

 

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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13

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