Die pers. Verhältnisse

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Die persönlichen Verhältnisse

 

Das portugiesische Steuerrecht besteuert das Welt-Einkommen der gesamten Familie. Maßgebend für die Familienbesteuerung sind die persönlichen Verhältnisse zum 31.12. des entsprechenden Jahres.

 

Folgende Regelfälle der Familienbesteuerung möchte ich anführen:

·        Eheleute zusammen mit ihren Kindern,

·        Einzelpersonen ggfls. zusammen mit Ihren Kindern

·        Personen im eheähnlichen Verhältnissen,

·        Jeder einzelne Ehegatte getrennt im Falle

·        aa) der rechtskräftigen Scheidung oder

·        bb) einer Erklärung beider Ehegatten des Getrenntlebens.

·        Zu aa) und bb) erfolgt Zusammenveranlagung der Kinder mit dem Ehegatten, der das Sorgerecht für die Kinder hat.

Auf Antrag können jedoch Kinder in bestimmten Fällen von der Familienbesteuerung ausgeschlossen und einzeln veranlagt werden.

 

Als Kinder gelten:

·        Kinder unter 18 Jahre,

·        Kinder unter 25 Jahre, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden oder Militär- bzw. Zivildienst leisten und deren Einkünfte unter dem staatlich festgelegten Mindesteinkommen liegen,

·        Kinder über 18 Jahre, soweit sie arbeitsunfähig oder nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbständig zu verdienen, soweit deren Einkünfte unter dem staatlich festgelegten Mindesteinkommen liegen.

 

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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13

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