Die Tributação Autónoma

Die autonome Besteuerung, portugiesisch <Tributação Autónoma> (Abk.: TA), wurde in das portugiesischen Steuersystem mit dem Ziel eingeführt, einige Kostenarten mit teilweisem privaten Charakter, die aber für die Geschäftstätigkeit der Steuerpflichtigen erforderlich sind, mit zu besteuern. Der Gesetzgeber strebte an, die Steuerpflichtigen von diesen Ausgaben zur Minderung des Gewinnes abzuhalten. Durch die Verschärfung der autonomen Besteuerungen wurde die steuerliche Ungerechtigkeit vergrößert, da diese Art der Besteuerungen selbst dann Steuereinnahmen garantiert, wenn kein steuerpflichtiger Gewinn vorhanden ist. Zu diesen Kosten zählen u.a. Kraftfahrzeug-, Repräsentation-, Reisekostenkosten/Km-Gelder, Kosten ohne Belege oder nicht ordnungsgemäßen Belegen, Kosten für Offshore.

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht, nach diesem Motte wurde die TA sowohl im Einkommen- als auch im Körperschaftsteuergesetz eingeführt mit unterschiedlichen Kriterien und mehreren Steuersätzen. Bei der Einkommensteuer fällt i.d.R. die TA nur beim Regime Normal an (Gewerbetreibende/Freiberufler mit ordnungsgemäßer Buchführung).

Keine TA fällt an für:

  • Kosten der Elektrofahrzeuge

  • Kosten der Abschreibung für an Arbeitnehmer überlassene Kraftfahrzeuge, jedoch nur, wenn eine vertragliche Vereinbarung vorliegt

  • Kosten für Repräsentationen und Kosten für Kraftfahrzeuge, soweit Höchstbeträge überschritten wurden.