Steuerbegünstigte Einkünfte

Residentes não Habitual

Inländische Einkünfte aus Portugal unterliegen generell der normalen Besteuerung, auch bei einem <Residente nãu Habitual>. Begünstigt versteuert werden nur Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit, wenn die Art der Tätigkeit als eine <Tätigkeit von hoher Wertschöpfung mit wissenschaftlichem, künstlerischem und technischem Charakter> anzusehen ist. Dies ergibt sich aus Art. 72 Absatz 6 des CIRS. Einzelheiten ergeben sich aus dem Erlass vom 7.Januar 2010, Portaria n.º 12/2010. Als Beispiele möchte ich hier anführen die Tätigkeit der Führungskräfte von Unternehmen (nichtselbständige Tätigkeit) sowie z.B. die selbständige Tätigkeit der Architekten, Ingenieure, Ärzte, etc. (siehe Web-Link). Hier beträgt der Steuersatz 20% linear

Fazit: Die Einkünfte als Arbeitnehmer (keine Führungskräfte), aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit ohne <hoher Wertschöpfung>, aus Vermietung, etc. werden normal besteuert. Die begünstigte Besteuerung erfolgt nur für die o.a. Berufsgruppen.