Dipl.-Finanzwirt Heinz Dieter Hünermund

Betriebsausgaben

Die Betriebsausgaben

Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in Portugal sind als Betriebsausgaben abzugsfähig alle Kosten, die nachweisbar und unabdingbar sind zur Erzielung von Einnahmen. Im einzelnen sind im Einkommensteuergesetz aufgeführt (auszugsweise):

Kontenplan Bezeichnung
612000 Wareneinsatz
611000 Produktionskosten
622100 Elektrizität
622120 Benzin/Diesel
622130 Wasser
622140 andere Energiekosten
622150 Werkzeuge
622160 Bücher, Zeitschriften
622170 Bürokosten
622180 Geschenke
622190 Mieten
622210 Repräsentationskosten
622220 Kommunikationskosten
622230 Versicherungen
622240 Lizenzen
622250 Transportkosten Verkauf
622270 Reisekosten (ohne Arbeitnehmer)
622280 Provisionen
622290 Honorare
622310 Behördenkosten
622320 Reparatur-, Erhaltungskosten
622330 Werbung
622340 Reinigungskosten
622350 Überwachungs-, Sicherheitskosten
622360 Freie Mitarbeiter
622980 Sonstige Kosten
630000 Indirekte Steuern
640000 Personalkosten
650000 Sonstige operationelle Kosten
660000 Abschreibungen
670000 Zuführung Rückstellungen
680000 Zinsen, Bankkosten
690000 a.o.Aufwand

Zu beachten

Einige Betriebsausgaben sind nur teilweise oder nicht abzugsfähig und/oder unterliegen einer Sondersteuer. Weiterhin ist zu beachten, dass bei bestimmten Betriebsausgaben ein Quellensteuer-Einbehalt vorzunehmen ist. Hierzu verweise ich auf die Seiten:

1. Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben
2. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
3. Sondersteuer auf Betriebsausgaben
4. Vorzunehmende Steuereinbehalte