Retencão na Fonte
Kennt man in Deutschland den Lohnsteuer-Einbehalt, so haben die Portugiesen noch weit mehr Steuereinbehalte, die ein Gewerbetreibender einbehalten und abführen muss:
1. Vom Arbeitslohn
Dieser Steuereinbehalt ist vergleichbar mit der Lohnsteuer in Deutschland. Neben der Sozialversicherung ist vom Arbeitslohn ein Steuereinbehalt vorzunehmen. Die Höhe des Einbehalts ist abhängig von Familienstand und Anzahl der Kinder.
2. Von Mietzahlungen
Es müssen 15% der Bruttomiete einbehalten werden. Lautet z.B. der Mietvertrag über 1.000,- € monatlich, zahlt man an den Vermieter 850,- € und 150,- € an das Finanzamt.
Ausnahme: Der Vermieter erklärt, dass seine Jahresmieteinkünfte unter 9.975,96 € liegen. Dann entfällt der Steuereinbehalt.
3. Von allen Zahlungen für erhaltenen Dienstleistungen
| Dienstleistung | Steuereinbehalt in % |
| Bei speziellen Dienstleistungen, die in Art. 151 IRS aufgeführt sind | 20% |
| Lizenzen, Know How und Urheberrechte | 15% |
| Sonstige Dienstleistungen (ausserhalb Art. 151 IRS) | 10% |
Ausnahmen zu Ziffer 3:
Ein Steuereinbehalt ist nicht vorzunehmen
a) Bei den Dienstleistungen zu Ziff. 2 und 3 ist ein Steuereinbehalt nur dann vorzunehmen, wenn der Gewerbetreibende der Regelbesteuerung (Regime Normal) unterliegt. Besteuert der Unternehmer nach dem vereinfachten Verfahren (Regime Simplificado), gelten die Vorschriften über den o.a. Steuereinbehalt nicht.
b) Ist der Dienstleistende Miniunternehmer (d.h. in den entsprechenden erhaltenen Rechnungen ist keine MWSt ausgewiesen) entfällt der Steuereinbehalt.
c) Hinweisen möchte ich an dieser Stelle, dass hinsichtlich der o.a. Dienstleistungen, soweit sie von Kapitalgesellschaften erbracht wurden, die Vorschriften über den Steuereinbehalt entfallen.
4. Von allen Zahlungen für erhaltenen Dienstleistungen ins Ausland
Zahlungen für Dienstleistungen ins Ausland unterliegen einem Steuereinbehalt von 15% - 25%, je nach Aufwandsart.
Unterschätzen Sie bitte nicht diese Vorschrift. Sollte der Steuereinbehalt nicht vorgenommen werden, haften Sie.
Weiterhin ist es möglich, von der Verpflichtung des Steuereinbehaltes Befreiung zu beantragen. Diese Befreiungsmöglichkeit ergibt sich aus den Doppelbesteuerungsabkommen. Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberatyer in Verbindung.