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Die Einkunftsarten
Der Einkommensteuer unterliegen die Jahreseinnahmen abzüglich der entsprechenden Ausgaben aus folgenden Einkunftsarten (in Portugal nach Kategorien aufgeteilt): Für jede einzelne Kategorie können Sie in den entsprechenden Webseiten nähere Einzelheiten entnehmen.
Hinweisen möchte ich darauf, dass bei Vorlage der Einkünfte aus der Kategorie B in Portugal Sozialversicherungspflicht (ab dem 13. Monat) besteht.
Ebenfalls möchte ich an dieser Stelle anmerken, dass ich für die Einkunftsarten der Kategorie B hinsichtlich der Buchführung eine Methode entwickelt habe, die es mir erlaubt, sämtliche Auswertungen (Saldenlisten, Bilanzen, Gewinn- und Verlust-Rechnungen, etc.) in portugiesisch (Pflicht) als auch in deutsch und anderen Sprachen zu erstellen.
Steuerfreie Einkünfte Steuerfrei können sein Versicherungsentschädigungen, andere Entschädigungen unter bestimmten Voraussetzungen und Literatur-, Kunst- und Wissenschaftspreise unter einschränkenden Bestimmungen. Weiterhin sind einige bestimmte Zinseinnahmen von der Einkommensteuer befreit (Banken geben nähere Auskünfte).
Doppelbesteuerungs-Abkommen Für unbeschränkt Steuerpflichtige in Portugal ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland eine Steuerbefreiung in Deutschland für einige Einkunftsarten aus Deutschland (z.B. Zinseinnahmen (= Quellensteuer), Pensionen (= Lohnsteuer) möglich, wenn · der Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgegeben ist und · in Portugal unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Der Steuerpflichtige muss durch eine amtliche Bescheinigung der portugiesischen Finanzbehörde nachweisen, dass er in Portugal steuerpflichtig ist. Für beschränkt Steuerpflichtige in Portugal (z.B. bei Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung) wird in Deutschland der so genannte Progressionsvorbehalt angewandt. Die in Portugal versteuerten Einkünfte werden in Deutschland somit nicht noch einmal besteuert; in Portugal gezahlte Einkommensteuer wird nicht angerechnet. Zinseinkünfte aus Portugal führen nicht zu einer beschränkten Steuerpflicht in Portugal, sondern unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland (hier erfolgt Anrechnung der portugiesischen Quellensteuer (retenção na fonte).
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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13 In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften keine Gewähr übernehmen kann. Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.
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