Steuerpflichtiges Gehalt

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(Kategorie A)     Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

 

 

Es werden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angesehen jede Art von Vergütungen, die dem Steuerpflichtigen wegen geleisteter Arbeit für Rechnung eines Dritten ausgezahlt werden. Der Arbeitnehmer kann in einem öffentlichen oder privaten Arbeitsverhältnis stehen. Hierbei kommt es auf die Bezeichnung der Vergütung nicht an, sei es Gehalt (ordenado), Lohn (salário), Bezüge (vencimentos), Gratifikation, Provision, Gewinnanteil bzw. Tantieme, Beihilfe, Prämie, Entschädigung, Zuschläge etc. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die gezahlten Vergütungen vertraglich oder außervertraglich, in fester oder veränderlicher Höhe entlohnt werden. Weiterhin sind als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern (nicht vollständig):

1. Bezüge aus dem Vorruhestand,

2. Bezüge von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie Geschäftsführern juristischer Personen,

3. Bezüge an Familienmitglieder,

4. Entschädigungen für den Wechsel eines Arbeitsplatzes,

5. Gratifikationen, soweit diese nicht vom Arbeitgeber sondern von einem Dritten gezahlt werden,

6. Wohngelder und Gewährung freier Wohnung,

7. Geldwerter Vorteil aus zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen,

8. Besondere Entlohnungen - soweit bestimmte steuerlich anerkannte Freibeträge überschritten werden- für:

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a) Essensgeld (subsídios de alimentação/refeição),

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b) Gewährung eines Dienstwagens,

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c) Kassenfehlbeträge bei Kassierern/-innen,

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d) Reisekosten, Km- Geld und Repräsentationskosten,

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e) Familienzulagen,

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f) Entschädigungen für einverständliche oder gerichtliche

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    Aufhebung des Arbeitsvertrages.

 

 

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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13

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