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(Kategorie A) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Es werden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angesehen jede Art von Vergütungen, die dem Steuerpflichtigen wegen geleisteter Arbeit für Rechnung eines Dritten ausgezahlt werden. Der Arbeitnehmer kann in einem öffentlichen oder privaten Arbeitsverhältnis stehen. Hierbei kommt es auf die Bezeichnung der Vergütung nicht an, sei es Gehalt (ordenado), Lohn (salário), Bezüge (vencimentos), Gratifikation, Provision, Gewinnanteil bzw. Tantieme, Beihilfe, Prämie, Entschädigung, Zuschläge etc. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die gezahlten Vergütungen vertraglich oder außervertraglich, in fester oder veränderlicher Höhe entlohnt werden. Weiterhin sind als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern (nicht vollständig):
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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13 In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften keine Gewähr übernehmen kann. Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.
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