Steuerfreie Zahlungen

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Was kann einem Arbeitnehmer steuerfrei ausgezahlt werden:

 

Steuerfreie Einnahmen:

1. Folgende Zahlungen (nicht vollständig) können steuerfrei vorgenommen werden. Die u.a. Beträge gelten für 2002.

Beachten sollte man, dass nur dokumentierte Km-Geld und Reisekosten anerkannt werden. <Papier> - Spesen werden nicht anerkannt. Das portugiesische Finanzamt ist sehr misstrauisch und erkennt grundsätzlich diese Art Kosten mit dem einfachen Vermerk "Km-Geld" nicht an. Leider liegt die Nachweispflicht beim Steuerpflichtigen und nicht bei der Finanzverwaltung. Auch ist es sehr ratsam, bei diesen Kostenarten Nachweise über die auch wirklich ausgeführten Reisen beizubringen (z.B. einen Kassenbon über einen getrunkenen Kaffee, Firmenstempel mit Datum über den effektiv vorgenommenen Besuch).  

 

Essenszuschuss an Personal:

5,24 €  pro Arbeitstag

Km-Geld

0,33 €  pro Km

Reisekosten Inland (Verpflegung und Hotel)

bis zu       54,53 €  pro Tag

Reisekosten Ausland (Verpflegung und Hotel)

bis zu   129,39 €  pro Tag

 

Entsprechende  Formulare über diese Art der Abrechnung können Sie sich downloaden. Es handelt sich um Excel-Dateien. Nach dem Öffnen können Sie diese Datei auf Ihrem System speichern.

Reisekosten Eintagesreisen

Reisekosten Mehrtagesreisen

Km-Geld

 

 

2. Entschädigungen für einverständliche oder gerichtliche Aufhebung des Arbeitsvertrages können bis zum 1,5-fachen des Monatslohn pro Arbeitsjahr steuerfrei gezahlt werden. Voraussetzung ist außerdem, daß in den folgenden 12 Monaten bei dem gleichen Arbeitgeber kein neues Arbeitsverhältnis begonnen wird.

 

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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13

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