Betriebseinnahmen

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Einnahmen:

 

Zu den Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit sind zu rechnen alles, was mit der aktiven Tätigkeit des Unternehmens im Zusammenhang steht. Insbesondere sind im einzelnen angeführt:

 

bullet Verkäufe, Erlöse aus Dienstleistungen und Provisionen,
bullet Skontierlöse, erhaltener Bonus,
bullet Mieterträge aus Betriebsgrundstücken,
bullet Zinseinnahmen aus betrieblichen Kapitalanlagen,
bullet Währungsgewinne, Lizenzeinnahmen, Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Beihilfen.

 

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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13

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