Betriebsausgaben

Home Zurück Inhaltsverzeichnis Aktuelles Zu meiner Person Meine Dienstleistungen Kontakte

 

 

 

 

 

Home
Zurück

 

 

Kategorie B:             Betriebsausgaben

 

Vorbemerkung

Grundvoraussetzung für den Abzug als Betriebsausgabe ist ein ordnungsgemäßer Beleg. Das sind in der Regel die Rechnungen, die u.a. die folgenden Merkmale aufweisen müssen:

bullet

Ordnungsgemäßes Rechnungsformular (gedruckt von einer zum Rechnungsdruck zugelassenen Druckerei oder spezielles Computerprogramm (Excel, Word genügt nicht),

bullet

Komplette Angaben zum Rechnungsempfänger einschl. Steuernummer, wobei Rechnungsempfänger und Firmeninhaber identisch sein müssen,

bullet

Detaillierter Rechnungstext (z.B. <erbrachte Dienstleistungen> allgemein genügt nicht, diese Dienstleistung muss schon näher beschrieben werden),

bullet

Portugiesische Firmen haben diesen Text in portugiesischer Sprache zu erstellen. Dies gilt auch für deutsche Selbständige, die ihren Betriebssitz in Portugal haben.

bullet

Einfache Kassenbons ohne Angaben von Namen und Steuernummer werden nicht als ordnungsgemäßer Beleg anerkannt,

bullet

Auf Benzinquittungen sind anzugeben Kfz-Kennzeichen und Kilometerstand. Sie sind nur abzugsfähig, wenn ein Kraftfahrzeug aktiviert wurde (natürlich auf den Namen des Firmeninhabers und mit portugiesischem Kennzeichen),

bullet

Reisekosten- und Kilometergeldabrechnungen von Angestellten erfordern detaillierte Angaben (Grund der Reise, Datum, Zeit, etc.)

bullet

Reisekosten, Kilometergeld, etc. gibt es nicht pauschal für den Firmeninhaber. Hier sind nur Einzelnachweise zugelassen,

bullet

Bewirtungen erfordern Angaben zur eingeladenen Person/Firma und Grund der Bewirtung,

bullet

Mietquittungen und Dienstleistungen erfordern spezielle Quittungen (z.B. Recibo Verde),

bullet

Diese Aufstellung ist nicht komplett, man sollte sich mit seinem Steuerberater zusammensetzen.

Sind die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Beleg nicht gegeben, werden die entsprechenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Wie in Deutschland alternativ vorgenommene Schätzungen dieses Aufwandes gibt es in Portugal nicht.

Beispiel:

Sie haben Telefonrechnungen von mtl. 500,- €, dieses Telefon wurde jedoch noch nicht umgemeldet. Die Telefonkosten einschl. der abzugsfähigen Vorsteuern werden nicht anerkannt, da Rechnungsempfänger nicht der Firmeninhaber ist.

  

Was sind Betriebsausgaben

Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in Portugal sind als Betriebsausgaben abzugsfähig alle Kosten, die nachweisbar unabdingbar sind zur Erzielung von Einnahmen. Im einzelnen sind im Einkommensteuergesetz aufgeführt (auszugsweise):

bullet

Kosten für den Wareneinsatz, Produktionskosten, Aufwendungen für Dienstleistungen, Energiekosten und sonstige Kosten der Produktion, Erhaltungsaufwendungen und Reparaturkosten,

bullet

Transportkosten des Warenverkaufs,

bullet

Finanzierungskosten, Skontiaufwand, Bankgebühren, Währungsverluste, Beitreibungskosten,

bullet

Verwaltungskosten wie z.B. Gehaltskosten, Reisekosten, Mieten, Leasingraten, Versicherungsbeiträge,

bullet

Beratungskosten

bullet

Abschreibungen,

bullet

Veräußerungsverluste,

Weitere Einzelheiten können entnommen werden dem portugiesischem Kontenplan unter den Kontonummer 62 bis 69. 

Nicht abzugsfähig sind Beiträge zur privaten Kranken- und Unfallversicherung, Lebensversicherungsbeiträge und Beiträge zu Pensionsfonds.

 

Zu beachten:

Einige Betriebsausgaben sind nur teilweise oder nicht abzugsfähig und/oder unterliegen einer Sondersteuer. Weiterhin ist zu beachten, dass bei bestimmten Betriebsausgaben ein Quellensteuer-Einbehalt vorzunehmen ist. Hierzu verweise ich auf die Seiten:

 

Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Sondersteuer (tributaçao autónoma)

Steuereinbehalte (Retençao na Fonte)

 

Seit dem 03.10.2004 sind Sie auf dieser Seite Besucher Nr.:  Hit Counter

 

 

Home Zurück

Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13

In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften  keine Gewähr übernehmen kann.  Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine  Nutzungsbedingungen.  Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.