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Kategorie B: Betriebsausgaben
VorbemerkungGrundvoraussetzung für den Abzug als Betriebsausgabe ist ein ordnungsgemäßer Beleg. Das sind in der Regel die Rechnungen, die u.a. die folgenden Merkmale aufweisen müssen:
Sind die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Beleg nicht gegeben, werden die entsprechenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Wie in Deutschland alternativ vorgenommene Schätzungen dieses Aufwandes gibt es in Portugal nicht. Beispiel: Sie haben Telefonrechnungen von mtl. 500,- €, dieses Telefon wurde jedoch noch nicht umgemeldet. Die Telefonkosten einschl. der abzugsfähigen Vorsteuern werden nicht anerkannt, da Rechnungsempfänger nicht der Firmeninhaber ist.
Was sind BetriebsausgabenNach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in Portugal sind als Betriebsausgaben abzugsfähig alle Kosten, die nachweisbar unabdingbar sind zur Erzielung von Einnahmen. Im einzelnen sind im Einkommensteuergesetz aufgeführt (auszugsweise):
Weitere Einzelheiten können entnommen werden dem portugiesischem Kontenplan unter den Kontonummer 62 bis 69. Nicht abzugsfähig sind Beiträge zur privaten Kranken- und Unfallversicherung, Lebensversicherungsbeiträge und Beiträge zu Pensionsfonds.
Zu beachten: Einige Betriebsausgaben sind nur teilweise oder nicht abzugsfähig und/oder unterliegen einer Sondersteuer. Weiterhin ist zu beachten, dass bei bestimmten Betriebsausgaben ein Quellensteuer-Einbehalt vorzunehmen ist. Hierzu verweise ich auf die Seiten:
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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13 In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften keine Gewähr übernehmen kann. Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.
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