|
|
|
|
Kategorie B: Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben
Und nun wünsche ich viel Spaß. Denn dieses Kapitel ist extrem kompliziert und sehr schwer zu verstehen. Ich hoffe nur, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.
Kostengruppe 1 a) Abschreibungen PersonenkraftwagenEinschränkung 1: Der Höchstbetrag der steuerlich anerkannten Anschaffungskosten bei PKW’s (Veículo Ligeiro) beträgt 29.927,87 €, dies entspricht bei einem Afa-Satz von 25% einem Abschreibungsbetrag von 7.481,97 €. Einschränkung 2: Von der o.a. Afa - Berechnung sind nur 50% abzugsfähig, d.h. 3.740,98 €.
b) Sonstige Kosten für Personenkraftwagen Hierunter fallen die Benzinkosten, Reparaturen, Versicherungsbeiträge und Steuern. Abzugsfähig sind von diesen Aufwendungen lediglich 50%.
c) Bewirtungskosten Der Gesamtaufwand für die Bewirtungskosten darf 10% des Umsatzes nicht überschreiten. Die darüber hinaus angefallenen Kosten werden steuerlich nicht berücksichtigt.
d) Reisekosten Firmeninhaber Der Gesamtaufwand der Reisekosten des Firmeninhabers darf 10% des Umsatzes nicht überschreiten. Die darüber hinaus angefallenen Kosten werden steuerlich nicht berücksichtigt.
e) Weiterer Höchstbetrag Kostengruppe 1 Leider gibt es noch einen weiteren einschränkenden Höchstbetrag, denn von den Gesamtkosten zu a) bis d) sind wiederum - als 2. Höchstgrenze - maximal abzugsfähig 25% des Umsatzes. Das alles ist doch so schön richtig einfach festgelegt worden. Toll gemacht, genial und absolut für jeden verständlich - oder ?? Ich gehe mal davon aus, dass einige portugiesische Beamte richtig begeistert waren von der deutschen Steuergesetzgebung und haben sich richtig inspirieren lassen. Ich hoffe nur, dass die Leser dieser Website als evtl. portugiesische Steuerpflichtige das alles verstanden haben. Nun denn, hier ein Beispiel: Sachverhalt: Umsatz 50.000,- € - PKW-Kosten 14.500,- € (einschl. Abschreibung) - Bewirtungskosten 6.000,- € - Reisekosten 5.500,- €
Von effektiven Kosten i.H.v. 26.000,- € können maximal lediglich 12.500,- € abgesetzt werden. Alles verstanden? Ja das finde ich dann toll.
Kostengruppe 2 Reisekosten, Kilometergelder Reisekosten und und Kilometergelder an Arbeitnehmern sind, soweit diese Kosten nicht weiterberechnet wurden, nur zu 80% abzugsfähig.
Darlehenszinsen für Gesellschafterdarlehen sind nur insoweit abzugsfähig, als sie den 12-Montas-EURIBOR-Satz nicht übersteigen.
Seit dem 03.10.2004 sind
Sie auf dieser Seite Besucher Nr.:
| ||||||||||||||||||||||||||
|
Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13 In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften keine Gewähr übernehmen kann. Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.
|