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Kategorie B:          Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

 

Und nun wünsche ich viel Spaß. Denn dieses Kapitel ist extrem kompliziert und sehr schwer zu verstehen. Ich hoffe nur, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.

 

Kostengruppe 1

a) Abschreibungen Personenkraftwagen

Einschränkung 1:

Der Höchstbetrag der steuerlich anerkannten Anschaffungskosten bei  PKW’s (Veículo Ligeiro) beträgt 29.927,87 €, dies entspricht bei einem Afa-Satz von 25% einem Abschreibungsbetrag von 7.481,97 €.

 Einschränkung 2:

Von der o.a. Afa - Berechnung sind nur 50% abzugsfähig, d.h. 3.740,98 €.

 

b) Sonstige Kosten für Personenkraftwagen

Hierunter fallen die Benzinkosten, Reparaturen,  Versicherungsbeiträge und Steuern. Abzugsfähig sind von diesen Aufwendungen lediglich 50%.

  

c) Bewirtungskosten

Der Gesamtaufwand für die Bewirtungskosten darf 10% des Umsatzes nicht überschreiten. Die darüber hinaus angefallenen Kosten werden steuerlich nicht berücksichtigt.

  

d) Reisekosten Firmeninhaber

Der Gesamtaufwand der Reisekosten des Firmeninhabers darf 10% des Umsatzes nicht überschreiten. Die darüber hinaus angefallenen Kosten werden steuerlich nicht berücksichtigt.

  

e) Weiterer Höchstbetrag Kostengruppe 1

Leider gibt es noch einen weiteren einschränkenden Höchstbetrag, denn von den Gesamtkosten zu a) bis d) sind wiederum - als 2. Höchstgrenze - maximal abzugsfähig 25% des Umsatzes.

Das alles ist doch so schön richtig einfach festgelegt worden. Toll gemacht, genial und absolut für jeden verständlich - oder ??  Ich gehe mal davon aus, dass einige portugiesische Beamte richtig begeistert waren von der  deutschen Steuergesetzgebung und haben sich richtig inspirieren lassen. Ich hoffe nur, dass die Leser dieser Website als evtl. portugiesische Steuerpflichtige das alles verstanden haben. Nun denn, hier ein

Beispiel:

Sachverhalt: Umsatz 50.000,- € - PKW-Kosten 14.500,- € (einschl. Abschreibung) - Bewirtungskosten 6.000,- € - Reisekosten 5.500,- €

Bewirtungskosten

6.000,- €

max. 10% der Einnahmen

5.000,- €

Reisekosten

5.500,- €

max. 10% der Einnahmen

5.000,- €

PKW-Kosten

14.500,- €

max. 50% der effektiven Kosten

7.250,- €

Effektive Kosten

26.000,- €

 

 

Abzugsfähig gem.   Höchstgrenze 1:

17.250,- €

Höchstgrenze 2

Max. 25% von 50.000,- €

12.500,- €

 

 

 

 

 

Von effektiven Kosten i.H.v. 26.000,- € können maximal lediglich 12.500,- € abgesetzt werden.

Alles verstanden? Ja das finde ich dann toll.

 

Und denken Sie daran und unbedingt zu beachten die weitere Überraschung:

Die Sondersteuer (tributaçao autónoma)

 

 

 

 

 

Kostengruppe 2

Reisekosten, Kilometergelder

Reisekosten und und Kilometergelder an Arbeitnehmern sind, soweit diese Kosten nicht weiterberechnet wurden, nur zu 80% abzugsfähig.

 

Darlehenszinsen

für Gesellschafterdarlehen sind nur insoweit abzugsfähig, als sie den 12-Montas-EURIBOR-Satz nicht übersteigen.

 

 

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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13

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