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Kategorie B: Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Nach den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes sind bestimmte Ausgaben steuerrechtlich n i c h t abzugsfähig. Diese Vorschriften sind im Einkommensteuergesetz übernommen worden. Im einzelnen hier einige der wichtigsten nicht abzugsfähigen Ausgaben:
Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenkasse und zur privaten Unfallversicherung, Lebensversicherung, Pensionskassen.
RückstellungenSoweit nicht steuerlich anerkannt (z.B. für Gewährleistungen). SpendenSoweit nicht anerkannt oder deren Höchstbeträge überschritten wurden.
Einkommensteuer
Bußgelder, Strafen und Verzugszinsen
SchadenskostenWenn der Schadensfall hätte versichert werden können, einer solcher Versicherungsabschluss jedoch nicht vorgenommen wurde.
VertrauensspesenVorsicht, bitte meine Ausführungen zur <Sondersteuer> beachten.
Nicht belegte AusgabenHierunter fallen alle Ausgaben, für die entweder gar kein oder ein nicht ordnungsgemäßer Beleg vorliegt. Vorsicht, bitte meine Ausführungen zur <Sondersteuer> beachten.
Vorjahreskosten Es werden im laufenden Geschäftsjahr Kosten aus dem Vorjahr (nachträglich) gebucht. Diese Kosten sind nicht abzugsfähig.
Zahlungen an <Steueroasen> Aufwendungen an Ausländer in Steueroasen (z.B. Provisionen an Offshore-Gesellschaften in Gibraltar, Isle of Man, etc.) sind nicht abzugsfähig. Darüber hinaus unterliegen diese Aufwendungen einer Sondersteuer von 35%. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn eindeutig nachgewiesen wird, dass diese Aufwendungen erbracht wurden für eine effektive Gegenleistung und der Höhe nach angemessen sind (keine Schein- oder Briefkastenfirmen).
Reisekosten, Kilometergelder Wie bereits dargelegt, werden diese Aufwendungen nicht anerkannt, wenn keine entsprechende Dokumentation vorliegt.
Kraftfahrzeugkosten wenn das Kraftfahrzeug nicht im Betriebsvermögen ausgewiesen wurde. Dies ist nur möglich, wenn die Autopapiere auch auf den Namen des Firmeninhabers lauten. Auch dürfen Kfz. mit ausländischen Kennzeichen nicht aktiviert werden. Folgen: Sämtliche Kraftfahrzeugkosten können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn z.B. das Kraftfahrzeug nicht unter portugiesischem Kennzeichen zugelassen wurde (noch kein Import vorgenommen wurde) oder das Kraftfahrzeug nicht auf den Firmeninhaber gemeldet ist.
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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13 In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften keine Gewähr übernehmen kann. Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.
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