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Kategorie B: Die "Sondersteuer" (Tributacao Autonoma)
Folgende Betriebsausgaben unterliegen einer "Sondersteuer":
Bewirtungskosten, Kosten für PKW Hinsichtlich der Bewirtungs- und PKW-Kosten ist diese Art der Besteuerung vergleichbar in Deutschland mir der Festlegung des Privatanteils. Diese Aufwendungen werden mit 6,4% besteuert, auch wenn kein Gewinn erwirtschaftet wurde. Hier ist zu überlegen, inwieweit diese Kosten dann überhaupt gebucht werden.
Vertrauensspesen - Betriebsausgaben ohne ordnungsgemäßen Beleg Hinsichtlich der Vertrauensspesen und der nicht ordnungsgemäßen Belege geht die portugiesische Finanzverwaltung davon aus, dass der Empfänger diese Beträge nicht versteuert. Um aber dieses <Steuerloch> zu schließen, muss derjenige die Steuer zahlen, der diese Beträge gezahlt hat. Und das ist dann sehr, sehr teuer. Denn zum einen werden diese Kosten nicht als abzugsfähig anerkannt und dann noch darüber hinaus müssen 50% der gezahlten Beträge via <Sondersteuer> besteuert werden. Mein Rat: Finger weg.
Zahlungen an "Steueroasen" Hinweis auf meine Ausführungen zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben.
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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13 In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften keine Gewähr übernehmen kann. Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.
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