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Kategorie B: Vorzunehmende Steuereinbehalte (Retencao na Fonte)
Vom Arbeitslohn Dieser Steuereinbehalt ist vergleichbar mit der Lohnsteuer in Deutschland. Neben der Sozialversicherung ist vom Arbeitslohn ein Steuereinbehalt vorzunehmen. Die Höhe des Einbehalts ist abhängig von Familienstand und Anzahl der Kinder. Im folgenden ein Vergleich zum deutschen Recht:
Weitere Steuereinbehalte (Bitte beachten Sie die <Wenn und Aber>) Bei den folgenden Steuereinbehalten ist vorzumerken, dass er nur dann vorzunehmen ist, wenn man der Normalbesteuerung (Regime Normal) unterliegt, also "Doppelte Buchführung" vornimmt. Unterliegt jemand dem vereinfachten Besteuerungsverfahren (Regime Simplificado), sind diese Steuereinbehalte nicht vorzunehmen.
1. Von Mietzahlungen Es müssen 15% der Bruttomiete einbehalten werden. Lautet z.B. der Mietvertrag über 1.000,- € monatlich, zahlt man an den Vermieter 850,- € und 150,- € an das Finanzamt. Ausnahme: Der Vermieter erklärt, dass seine Jahresmieteinkünfte unter 9.975,96 € liegen. Dann entfällt der Steuereinbehalt.
2. Von allen Zahlungen für erhaltenen Dienstleistungen Bei diesen Aufwendungen ist ein Steuereinbehalt nur dann vorzunehmen, wenn
Hinweisen möchte ich an dieser Stelle, dass die u.a. Ausführungen nur gelten für einkommensteuerpflichtige Selbständige (mit ordnungsgemäßer Buchführung), nicht für Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer und hier entfallen die Bestimmungen über den Steuereinbehalt.
Ebenfalls zu den Dienstleistungen des Art. 151 IRS zählen (nicht vollständig):
3. Von Zahlungen ins Ausland Bestimmte Zahlungen an nicht in Portugal ansässige Unternehmen unterliegen einem Steuereinbehalt von 15% -25%, je nach Aufwandsart.
Seit dem 01.12.2002 sind
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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13 In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften keine Gewähr übernehmen kann. Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.
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