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(Kategorie F) Einkünfte aus Grundvermögen
Hierunter fallen alle Einkünfte aus landwirtschaftlichem Grundvermögen, Wohnhäusern und gemischt genutzten Grundstücken. Als Mieteinnahmen sind im einzelnen zu behandeln:
Welche Ausgaben können abgezogen werden ? Als Ausgaben werden n u r anerkannt die Kosten des laufenden Unterhalts und der Erhaltung der Immobilie. Unter die Kosten des laufenden Unterhalts fallen z.B.: Energiekosten, Heizungskosten, Versicherungen, Reinigung, Hausmeister, Aufzugskosten, etc. Erhaltungsaufwendungen sind in der Regel die Reparaturkosten. Ebenfalls abzugsfähig ist die Grundsteuer. Es ist darauf hinzuweisen, dass nur detailliert belegte Kosten als Ausgaben anerkannt werden. Auch ist zu beachten, dass Rechnungsanschrift, Datum und die Steuernummer (Numero de Identificação Fiscal) auf den Belegen ausgewiesen sind. Allgemeine Angaben wie z.B. Reparaturmaterial o.ä. sind nicht ausreichend. Bei Eigentumsanlagen (em regime de propriedade horizontal) sind neben den o.a. Kosten des laufenden Unterhalts und der Erhaltung auch noch die gesetzlich bewilligten Kosten des Wohngeldes abzugsfähig.
Welche Ausgaben können nicht abgezogen werden ? Im Gegensatz zum deutschen Einkommensteuerrecht werden Abschreibungen und Schuldzinsen oder Rentenzahlungen nicht als Ausgaben anerkannt. Nicht zuletzt diese ungünstige Bestimmung des portugiesischen Einkommensteuerrechts in Verbindung mit dem hiesigen Mietrecht lässt den privaten Wohnungsbau nahezu brachliegen.
Sonstige Besonderheiten
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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13 In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften keine Gewähr übernehmen kann. Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.
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