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Zum 1.6.2003 wurde die Grunderwerbsteuer geändert. Neben den neuen Steuersätzen ist darauf zu achten, dass der in Portugal normalerweise abzuschließende privatrechtliche Vorvertrag als Anlage zum Notarvertrag genommen wird. Weiterhin wird eine Institution gegründet, die den Wert des Verkaufspreises überprüfen soll. So langsam enden also die Zeiten, dass der effektiv ausgehandelte Verkaufs-/Kaufpreis und der beim Notar beurkundete Preis teilweise erheblich (illegal) auseinander klaffen. Dies hat nicht nur Auswirkungen bei der Grunderwerbsteuer sondern beeinflusst auch die Höhe des zu versteuernden Veräußerungsgewinns beim Verkäufer und somit die Einkommensteuer. Die neuen Steuersätze lauten:
Bis zu 500.000,- € wird also in Stufen besteuert, ab 500.000,- € beträgt die Grunderwerbsteuer 6%.
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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13 In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften keine Gewähr übernehmen kann. Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.
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