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Nicht einzubeziehende Einkünfte
Es gibt in Portugal - wie im Artikel <Steuersätze> nachlesbar -, neben dem generellen Steuersatz noch die folgende Steuerfestsetzungen:
Die unten angegebenen Einkünfte unterliegen diesem Steuerfestsetzungsprinzip. Die Konsequenz hieraus ist, dass mit dieser Steuerfestsetzung die Besteuerung als endgültig abgeschlossen gilt. Diese Einkünfte brauchen somit nicht mehr in der Steuererklärung angegeben zu werden. Somit liegen also <nicht einzubeziehende Einkünfte> vor. Sollte der normale Steuersatz unter Einbezug dieser Einkünfte jedoch unter dem der <speziellen Steuersätze> liegen, kann auf Antrag der Einbezug dieser Einkünfte erfolgen.
Im einzelnen unterliegen dieser Steuerfestsetzung die folgenden Einkünfte (nicht vollständig):
Taxa liberatória (Abgeltungssteuer)
Taxa especial de mais-valias (Spezieller Steuersatz für bestimmte Veräußerungsgewinne)
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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13 In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften keine Gewähr übernehmen kann. Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.
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