Nicht einzubeziehen

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Nicht einzubeziehende Einkünfte

 

 

Es gibt in Portugal - wie im Artikel <Steuersätze> nachlesbar -, neben dem generellen Steuersatz noch die folgende Steuerfestsetzungen:

 

bulletTaxa liberatória
bulletTaxa especial de mais-valias

 

Die unten angegebenen Einkünfte unterliegen diesem Steuerfestsetzungsprinzip. Die Konsequenz hieraus ist, dass mit dieser Steuerfestsetzung die Besteuerung als endgültig abgeschlossen gilt. Diese Einkünfte brauchen somit nicht mehr in der Steuererklärung angegeben zu werden. Somit liegen also <nicht einzubeziehende Einkünfte> vor.

Sollte der normale Steuersatz unter Einbezug dieser Einkünfte jedoch unter dem der <speziellen Steuersätze> liegen, kann auf Antrag der Einbezug dieser Einkünfte erfolgen.

 

Im einzelnen unterliegen dieser Steuerfestsetzung die folgenden Einkünfte (nicht vollständig):

 

Taxa liberatória (Abgeltungssteuer)

 

Einkünfte

Steuersatz

Gewinne aus Lotterie, Verlosung, Lotto, Wettbewerben

35%

Zinsen aus laufenden Bankkonten, Festgeldern und Sparverträgen

20%

Zinsen aus Wertpapieren und öffentlichen Anleihen

20%

Einkünfte aus Urheber-, Lizenzrechten und Know-How-Verträgen

20%

Erträge aus Lebensversicherungen und Pensionsfonds

20%

 

 

Taxa especial de mais-valias (Spezieller Steuersatz für bestimmte Veräußerungsgewinne)

 

Einkünfte

Steuersatz

Veräußerungsgewinn auf Gesellschaftsanteile

10%

Veräußerungsgewinn von Aktien

10%

Veräußerungsgewinn von Finanztiteln

10%

 

 

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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13

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