Einschränkungen

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Krankenversicherungsbeiträge
Beiträge zur privaten Unfallversicherung
Lebensversicherungsbeiträge
Beiträge zu Pensionsfonds
 

Eingeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

PKW-Abschreibungen, soweit die Anschaffungskosten (Neuwert) 29.927,87 € übersteigen
Nicht dokumentierte Reisekosten
Zinsen für Gesellschafterdarlehen, soweit sie den Euribor-Satz für 12 Monate zzgl. eines Spreads von 1,5% übersteigen
Benzin-/Dieselkosten für Kraftfahrzeuge, die nicht zum Betriebsvermögen gehören oder für die kein Mietwagennachweis vorliegt.
Reisekosten des Gewerbetreibenden, soweit sie 10% des Umsatzes übersteigen
Gehaltszahlungen an den Unternehmer und an Familienangehörige
Bussgelder, Strafen
Kosten des betrieblichen Anteils in der eigengenutzten Wohnung, soweit sie 25% der Gesamtkosten übersteigen
 

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