Ordnungsgemäße Belege

Die Dokumentation

Vorbemerkung

Grundvoraussetzung für den Abzug als Betriebsausgabe ist ein ordnungsgemäßer Beleg. Das sind in der Regel die Rechnungen, die u.a. die folgenden Merkmale aufweisen müssen:


Ordnungsgemäßes Rechnungsformular (von einer lizenzierten Druckerei oder zugelsassene Computersoftware)
Komplette Angaben zum Rechnungsempfänger einschl. Steuernummer, wobei Rechnungsempfänger und Firmeninhaber identisch sein müssen
Detaillierter Rechnungstext (z.B. <erbrachte Dienstleistungen> genügt nicht, es sollte schon angeführt sein <Malerarbeiten in Ihren Büroräumen)
Für portugiesische Firmen ist die portugiesische Sprache zu verwenden; dies gilt auch für in Portugal tätige deutsche Firmen
Einfacher Kassenbon gilt nicht als ordnungsgemäßer Beleg.
Auf Benzin-/Dieselquittungen ist das Kfz.-Kennzeichen und der Kilometerstand anzugeben. Das Fahrzeug muss zum Betriebsvermögen gehören (Privatwagen geht nicht) und muss portugiesischen Kennzeichen haben.
Reisekosten- und Km-Abrechnungen von Angestellten erfordern detaillierte Angaben (Grund der Reise, Datum, Zeit, Nachweis, etc.)
Bewirtungen erfordern Angaben zur eingeladenen Person und Grund der Bewirtung
Mietquittungen und Dienstleistungen erfordern spezielle Quittungen (z.B. <Recibo Verde>)
Diese Aufstellung ist nicht vollständig !!
 
Schauen Sie mal rein:
Kassenstreifen als Rechnung (Normalfall)
Kassenstreifen als Rechnung (Sonderfall)
Kassenstreifen Gaststätten
aus der Praxis

Sind die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Beleg nicht gegeben, werden die entsprechenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Wie in Deutschland alternativ vorgenommene Schätzungen dieses Aufwandes gibt es in Portugal nicht.

Beispiel:

Sie haben Telefonrechnungen von mtl. 500,- €, dieses Telefon wurde jedoch noch nicht umgemeldet. Die Telefonkosten einschl. der abzugsfähigen Vorsteuern werden nicht anerkannt, da Rechnungsempfänger nicht der Firmeninhaber ist.


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