Kategorie J

Einkünfte aus dem Ausland

In den Kategorien A, B, E, F, G und H sind alle in Portugal bezogenen Einkünfte zu deklarieren.

Alle Personen, die in Portugal unbeschränkt steuerpflichtig sind, haben die Einkünfte der Kategorien A, B, E, F, G und H, soweit sie aus dem Ausland bezogen werden, in Portugal in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren als Einkünfte der Kategorie J (ausländische Einkünfte).

Soweit diese Einkünfte bereits im Ausland versteuert wurden, wird die im Ausland gezahlte Einkommensteuer in Portugal angerechnet. Diese Anrechnung erfolgt allerdings nur dann, wenn im Ausland keine Befreiung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen beantragt werden konnte.

Das portugiesische Einkommenstreuerrecht besteuert ausländische Einkünfte nach dem sogenannten <Anrechnungsverfahren>.


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