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Steuervergünstigungen
Folgende Steuervergünstigungen möchte ich an dieser Stelle anführen. Zu beachten ist, dass die steuerfreien Beträge bei den einzelnen Einkunftsarten in Abzug gebracht werden.
1. Behinderte
Diese Steuervergünstigung gilt für Personen, die zu 60% oder mehr körperbehindert sind. Im einzelnen werden folgende Steuervergünstigungen pro Behinderten gewährt:
2. Einnahmen aus schriftstellerischer, künstlerischer und wissenschaftlicher Tätigkeit
werden für unbeschränkt Steuerpflichtige nur zu 50% erfasst und besteuert.
3. Erwerb von Aktien im Rahmen der Privatisierung bis zum 31.12.2002
Dividendenzahlungen innerhalb der ersten 5 Jahre sind nur zu 50% steuerpflichtig. Diese Steuervergünstigung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn die Einbeziehung der Zinseinkünfte beantragt wird (siehe Kapitel Nicht einzubeziehende Einkünfte).
4. Sparverträge zur Altersversorgung
Die Zinsen aus diesen Sparverträgen bleiben steuerfrei, wenn folgende Beträge nicht überschritten werden (Art. 19 EBF):
Diese Steuervergünstigung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn die Einbeziehung der Zinseinkünfte beantragt wird (siehe Kapitel Nicht einzubeziehende Einkünfte).
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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13 In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften keine Gewähr übernehmen kann. Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.
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