Der Verlustvortrag

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Der Verlustvortrag

 

 

Verlustevorträge sind möglich bei den Einkunftsarten der Kategorie B (Selbständige), der Kategorie F (Vermietung) und der Kategorie G (Veräußerungsgewinne). Diese Verluste sind nur vortragfähig und können nicht im laufenden Jahr mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden (wie in Deutschland per Verlustausgleich). Das ist zwar wirtschaftlich gesehen ungerecht, aber ausdrücklich im portugiesischen Einkommensteuergesetz so festgelegt.

 

Die in den einzelnen Kategorien entstanden Verluste können für folgende Zeiträume vorgetragen werden:

 

Kategorie B

6 Jahre

Kategorie F

5 Jahre

Kategorie H

2 Jahre

 

Bei der Kategorie H ist der Verlustvortrag nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

 

 

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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13

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