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Der Verlustvortrag
Verlustevorträge sind möglich bei den Einkunftsarten der Kategorie B (Selbständige), der Kategorie F (Vermietung) und der Kategorie G (Veräußerungsgewinne). Diese Verluste sind nur vortragfähig und können nicht im laufenden Jahr mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden (wie in Deutschland per Verlustausgleich). Das ist zwar wirtschaftlich gesehen ungerecht, aber ausdrücklich im portugiesischen Einkommensteuergesetz so festgelegt.
Die in den einzelnen Kategorien entstanden Verluste können für folgende Zeiträume vorgetragen werden:
Bei der Kategorie H ist der Verlustvortrag nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Seit dem 01.12.2002 sind
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Stand 31.12.2002 - Letzte Aktualisierung am Monday, 14. May 2007 12:03:13 In Deutschland will man ja immer eine Haftung .......Bitte beachten Sie jedoch, dass ich trotz sorgfältiger Bearbeitung für die Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften keine Gewähr übernehmen kann. Meine Ausführungen haben reinen informellen Charakter. Vor der Nutzung meiner Seite informieren Sie sich bitte über meine Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie meine Nutzungsbedingungen.
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