15.04.2018 - Betriebsvermögen bei Vermietung an Touristen
Sie vermieten Ihre Wohneinheit an Touristen. Ihre Immobilie wird hiermit automatisch vom Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt.
Wenn Sie nun Ihre Vermietungen beenden und das Gewerbe abmelden wird automatisch die Immobilie vom Betriebsvermögen ins Privatvermögen wieder überführt. Und jetzt kommt die <bittere Pille>, es entsteht ein (fiktiver) Veräußerungsgewinn, der versteuert werden muss.
Zur Erläuterung des Problems hier ein Beispiel:
Zeitablauf |
Anmerkung |
---|---|
01.04.2000 |
Kaufpreis 100.000 € |
01.01.2012 |
Beginn der Vermietung |
Wert der Immobilie: 125.000 € | |
31.10.2020 |
Beendigung der Vermietung |
Wert der Immobilie: 140.000 € | |
31.12.2025 |
Verkauf der Immobilie |
Verkaufspreis: 180.000 € |
Jetzt müssen die einzelnen Zeiträume analysiert werden:
Zeitraum a): 01.04.2000 bis 31.12.2011, die Wertsteigerung beträgt 25.000 €.
Keine steuerlichen Konsequenzen
Zeitraum b) 01.01.2012 bis 30.09.2020, zum 30.09.2020 wird die Vermietung eingestellt, die Immobilie ist aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu überführen. Die Wertsteigerung beträgt 15.000 € und ist zu versteuern..
Im Jahre 2020 sind zu versteuern: Privater Veräußerungsgewinn aus Zeitraum a) (Kat. G) 25.000 € + gewerblicher Veräußerungsgewinn aus Zeitraum c) (Kat. B) 15.000 €
Zeitraum c) 01.11.2020 bis 31.12.2025; die Wertsteigerung beträgt 40.000 €
Im Jahre 2025 sind zu versteuern: Privater Veräußerungsgewinn aus Zeitraum c) (Kat. G) 40.000 €
Die o.a. Gewinne mindern sich um die vorzunehmenden Indexierungen