Die steuerlichen Verluste aus Vermietung können wie folgt auf die nächsten Jahre vorgetragen werden:
|
bis 2011
|
Frist abgelaufen
|
2012
|
4 Jahre
|
2013
|
5 Jahre
|
2014
|
5 Jahre
|
2015
|
6 Jahre
|
2016
|
6 Jahre
|
Hinweis: Wie bei selbständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieben kann der Verlust nicht ausgeglichen werden mit positiven Einkünften aus einer anderen Kategorie !!!