Veräußerungsverlust
Auch die Veräußerungsverlusten sind vortragsfähig nach der u.a. Tabelle.
Hier aber ein wichtiger Hinweis:
Veräußerungsgewinne werden nur zu 50% versteuert, logischerweise können dann auch bei erwirtschaftetem Verlust nur 50% dieses Verlustes vorgetragen werden.