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Steuereinbehalte
Von der Einkommensteuer abgezogen werden die Steuereinbehalte auf Einkünfte, soweit sie zur Besteuerung mit einbezogen werden.
Vorauszahlungen
Ebenfalls werden abgezogen von der Einkommensteuer die geleisteten Vorauyszahlungen.
Stand aller Angaben auf diesen Webseiten ist der 31.03.2017