Ausländische Steuereinbehalte
Liegen ausländische Einkünfte vor, müssen diese Einkünfte in Portugal versteuert werden. Hinsichtlich der Vermeidung der Doppelbesteuerung wendet das portugiesische Einkommensteuerrecht das sogenannte <Anrechnungsverfahren> an. Dies bedeutet, dass die im Ausland gezahlte Einkommensteuer auf die portugiesische Einkommensteuer angerechnet wird.
Aber Vorsicht: Ist der ausländische Staat aufgrund der Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens nicht berechtigt, Steuern einzubehalten, werden diese Steuereinbehalte auch nicht von der portugiesischen Steuer angerechnet.
Informieren Sie sich also, ob der ausländische Staat überhaupt Steuereinbehalte vornehmen darf. Dies ist z.B. der Fall bei Pensionen, wenn der Pensionsempfänger im Ausland lebt. Es darf keine Lohnsteuer einbehalten werden; entsprechende Anträge sind zu stellen.
Bitte beachten meine Ausführungen zu Steuerpflicht/Auslandseinkünfte