Abzgf. Kosten
Als Ausgaben werden anerkannt:
1. Alle Kosten, die aufgewendet werden, um Mieteinnahmen zu erzielen
2. die Grundsteuer und Versicherungsbeiträge
3. Kosten zur Vorbereitung der Mieteinnahmen hinsichtlich der Erhaltung- und Reparaturaufwendungen.
Grundvoraussetzung ist natürlich die Dokumentation der Kosten durch Rechnungen und nur ausschließlich durch Rechnungen. Verträge für Dienstleistungen an Gebäuden mit anschließenden Quittungen werden nicht anerkannt.
Vorsicht bei Position 1: Das ist <Kaugummi>. Rechtsanwalt Kosten für einen Mietvertrag werden z.B. nicht anerkannt. Dies nur als kleines Beispiel.