Sie sind hier: Startseite » Veranlagung » Einzelveranlagung
Grundsätzlich wird in Portugal zur Berechnung der Einkommensteuer eine Einzelveranlagung für jeden Steuerpflichtigen vorgenommen.
Diese Einzelveranlagung trifft zu für Ledige, Geschiedene, Witwer und getrennt lebende Ehepaare.
Stand aller Angaben auf diesen Webseiten ist der 31.03.2017