Wer ist befreit
Von der Abgabe der Steuererklärung ist man befreit, wenn
a) nur Einkünfte erzielt werden, die den befreienden Steuereinbehalten (Taxas liberatórias = Abgeltungssteuer) unterliegen. Zur Abgabe der Steuererklärung kann optiert werden.
b) Arbeitseinkommen und Renten/Pensionen unter einem Jahreswert von 8.500,- € und ohne Steuerabzug
c) Erhaltene Unterhaltszahlungen unter 4.104,- €
d) Landwirtschaftliche Subventionen bis 1.676,88 €
e) «Einmal-Rechnungen» bis 1.676,88 €
In allen übrigen Fällen ist eine Steuererklärung abzugeben.