Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Die folgenden Kosten können nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden:
1. Krankenversicherungsbeiträge des Unternehmers
2. Beiträge zur privaten Unfallversicherung
3. Lebensversicherungsbeiträge
4. Beiträge zu Pensionsfonds
5. Ertragssteuern (z.B. Einkommensteuer, Gemeindesteuer Derrama)
6. Gehaltszahlungen an den Unternehmer und an Familienangehörige
7. Bußgelder, Strafen
8. Eingangsrechnungen, in denen die Steuernummer ungültig ist
9. Nicht dokumentierte Kosten
10. Kosten für Schäden, die nicht versichert wurden
11. Nicht dokumentierte Reisespesen (fehlende Reisekostenabrechnung)
12. Benzin-/Dieselkosten, wenn Angabe des Kfz-Kennzeichens und des Km-Standes fehlen